Neues Gesetz in NRW erlaubt Kommunen das Führen eines Namenszusatzes
Enger. Nach dem Wunsch der CDU soll Enger bald den Namenszusatz „Widukindstadt“ tragen. Dazu hat die CDU-Ratsfraktion bei der Stadtverwaltung heute einen entsprechenden Antrag gestellt. Möglich wird dieses durch die Änderung des Gemeindeordnungsgesetzes, welche durch den nordrhein-westfälischen Landtag gestern beschlossen wurde.
Das Gesetz, vorgelegt von der CDU-Fraktion, erlaubt den Städten, Gemeinden und Kreisen die Führung von Namenszusätzen zu ihrem amtlichen Namen. So heißt es in der Gesetzesänderung: „Die Gemeinden können auch andere Bezeichnungen, die auf der Geschichte oder der heutigen Eigenart oder Bedeutung der Gemeinden beruhen, führen.“
Die CDU-Ratsfraktion in Enger schlägt zur deutlichen Sichtbarmachung von Engers bekannter Geschichte vor, den Namenszusatz „Widukindstadt“ für Enger offiziell festzulegen. Der Zusatz „Widukindstadt“ kann dann offiziell auf Briefen der Stadtverwaltung bzw. auf Ortseingangsschildern erscheinen.
Für den bürgerschaftlichen Zusammenhalt in Enger und die touristische Vermarktung der Stadt Enger, ist laut CDU die „Widukindstadt“ ein unbezahlbares Alleinstellungmerkmal.
Durch einen Ratsbeschluss, für den eine Dreiviertelmehrheit notwendig ist, sollte „Widukindstadt“ schnellstmöglich auch als Namenszusatz verankert werden.
Die CDU schlägt vor, neben den offensichtlichen Möglichkeiten der Nutzung wie die Anbringung auf den Ortseingangsschildern und auf dem Briefkopf der Stadt, die sukzessive bei der Ersatzbeschaffung eingeführt werden könnten, in der Politik, aber insbesondere auch in den Arbeitsgruppen des bestehenden Imagekonzeptes 2000+, weitere Möglichkeiten des Namenszusatzes für das Stadtmarketing zu diskutieren. |