CDU-Fraktion orientiert sich an gesetzlichen Vorgaben Drucken E-Mail

Zum Beschluss über die Schweinemastanlage in Falkendiek 

Kreis Herford - Die CDU-Kreistagsfraktion wird sich bei der Beschlussfassung über die Landschaftsrechtliche Stellungnahme des Kreises Herford zur Errichtung einer Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Schweinen in Herford-Falkendiek von den gesetzlichen Vorgaben leiten lassen. Sie wird dem Vorlagebeschluss in der Weise zustimmen, dass der Kreis die Auffassung vertritt, dass die Voraussetzungen des Landschaftsgesetzes NRW erfüllt sind und die Erteilung einer Befreiung vom Bauverbot des Landschaftsplanes Herford-Hiddenhausen erfolgen soll.

Dies teilte Bernd Deppermann, stv. Fraktionsvorsitzender, in Vertretung des verhinderten Vorsitzenden Christoph Roefs in der Kreisausschuss-Sitzung am heutigen Mittwoch für seine Fraktion mit.

Dabei hat sich die Fraktion sehr umfangreich und sorgfältig mit der Vielzahl von Stellungnahmen auseinandergesetzt, die im Vorfeld zum heutigen Beschluss veröffentlicht worden sind. Dabei fällt auf, dass ein großer Teil der vorgetragenen Einwendungen gegen die Mastanlage im wesentlichen emotionaler Natur sind und insoweit nicht oder kaum von den Vorgaben der anzuwendenden Gesetze gedeckt sind. Es ist nach Auffassung der CDU-Fraktion Aufgabe des Kreises, eine landschaftsrechtliche Stellungnahme abzugeben während in diesem Fall die baurechtliche und Emmissions-Problematik der Entscheidung der Regierungspräsidentin vorbehalten ist, die sich ihrerseits auf vorliegende Gutachten stützen kann.

Nach einer ausführlichen Information über die Planungsunterlagen und nach Besichtigungen vor Ort geht die CDU-Fraktion davon aus, dass in einer Ablehnung der vorliegenden Planung eine Härte zu sehen ist, die durch den Landschaftsplan nicht beabsichtigt ist (§ 69 Abs 1a des Gesetzes). Auch ist bei objektiver Betrachtung festzustellen, dass Naturschutz oder landschaftspflegerische Belange mit der Gesamtsituation vereinbar sind.

Außerdem befürchtet man negative Auswirkungen auf das Image der Gewerbeförderung im Kreis, weil hier investitionsbereiten Unternehmen signalisiert würde, dass notwendige Erweiterungsmaßnahmen in nicht ganz problemfreien Lagen im Kreis Herford eher abschlägig beschieden werden.