Die Frauen Union Deutschland, Lobby für die Anliegen von Frauen, forderte bereits vor 1 Jahr, dass das „Upskirting" - das voyeuristische Fotografieren unter den Rock einer Frau - voll-umfänglich unter Strafe gestellt wird. „Upskirting" ist erniedrigend, einfach nur abstoßend und verletzt das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau.“ So Beate Abkte, Vorsitzende der Frauen Union Kreis Herford.
  
  
Foto: CDU/Markus SchwarzeDie Landratskandidatin der CDU Frau Dorothee Schuster ergänzt: „Endlich  ist es soweit: Bundestag und Bundesrat machten den Weg für eine  Rechtsänderung frei. Das neue Gesetz sieht für 'Upskirting" eine  Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Voraussichtlich ab Herbst  ist damit das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den  Ausschnitt eine Straftat. Damit ist erneut eine Initiative der Frauen  Union erfolgreich."
  Die bestehende Rechtslage bot für Opfer von  „Upskirting" aus Sicht der Frauen Union keine zufriedenstellende  Antwort. Opfer konnten sich zwar auf den Straftatbestand der Verletzung  des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (5201a StGB)  berufen, aber: Das greift nur, wenn von dem Opfer in einer Wohnung oder  in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum unbefugt eine  Bildaufnahme hergestellt oder übertragen und dadurch der  höchstpersönliche Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt wurde.  
  Dorothee  Schuster weiter: „Diese Eingrenzung war nicht sinnvoll und das  Strafrecht vernachlässigte aus Sicht der Frauen Union Kreis Herford das  hier in erster Linie verletzte Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung  der Frau."