MITtelstandsvereinigung befasste sich mit Erbschaftssteuerreform
Herford - Einen informativen Abend erlebten die Teilnehmer bei dem Treffen der MITtelstandsvereinigung (MIT), das im Stadthotel Pohlmann, Herford, unter dem Thema " Erbschaftsteuer - was bringt die Reform für MITtelständler? " stattfand.
Rechtsanwalt Jörg Haferkorn, Osnabrück, referierte über die in Berlin geplante Gesetzreform, mit der der Fiskus in Zukunft auf vererbte Vermögen zugreifen möchte. Unabhängig davon, wie letztlich die Ausgestaltung der Reform aussehen wird, stellte der Referent wesentliche Kernpunkte der geplanten Neuregelung darstellen. So z.B. die Umstellung der Bewertung von Grund- und vor allem von Betriebsvermögen, neue Freibeträge und Steuersätze, Voraussetzungen zur teilweisen Befreiung von der Steuerschuld bei Unternehmensfortführung, Lohnsummenentwicklung und dem Anteil vom sogenannten produktiven Betriebsvermögen am Gesamtbetriebsvermögen.
Sehr schnell wandelte sich das Referat zu einer engagierten Diskussion, weil sich vor allem durch die Änderung in der Bewertung bei etlichen Steuerpflichtigen eine Mehrbelastung ergibt, die auch nicht durch begünstigende Regelungen angemessen aufgefangen werden können, da diese für viele Unternehmen nicht zu bewältigen sein werden.
Unter anderem wurde hier angesprochen, dass kein Unternehmer mehr sicher davon ausgehen kann, sein Unternehmen über einen Zeitraum von 15 Jahren fortzuführen, ohne dass es in dieser Zeit zu einer Reduzierung des Betriebsvermögens kommt. Dies hätte dann - nach derzeitigem Stand - den Verlust der Begünstigungen zur Folge, und zwar unabhängig davon, ob der Unternehmer/Erbe hierfür etwas kann oder nicht.
Auch ergeben sich andere Fragen, wie der Gestaltung von Schenkungen oder Auswirkungen auf andere Steuerpflichten oder auf die Veräußerung von Vermögensanteilen nach sich ziehen. So wurde dann auch darüber diskutiert, dass es für betroffene Unternehmer sinnvoll sein kann, noch vor Inkrafttreten des neuen Rechts in diesem Jahr etwaige Übertragungsregelungen zu treffen.
Auch die Unsicherheit, wie bestimmte Vermögensbestandteile in Zukunft vom Fiskus steuerlich bewertet werden, schafft Probleme.
In der politischen Bewertung des Gesetzesvorhabens zeigten sich die Anwesenden schnell einig. Unabhängig von der Frage, ob der Bund auf Grund der Föderalismusreform überhaupt noch als Gesetzgeber zuständig ist, stellt sich die Herforder MITelstandsvereinigung vollinhaltlich hinter die Resolution ihres Landesverbandes Nordrhein-Westfalen. Dort wird unter dem Schlagwort "Dem Unsinn ein Ende setzen!" zu Recht vom Bundestag gefordert, dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen. Auch das Land Nordrhein-Westfalen wird aufgerufen, im Bundesrat der Erbschaftsteuernovelle die Zustimmung zu verweigern.
Als Resumee der Diskussion zog MIT-Vorsitzender Hans-Dieter Bäcker am Schluss der mit viel Interesse aufgenommenen Gesprächrunde: "Gerade im Interesse von kleinen und mittleren Betrieben, die die Bedingungen des neuen Erbschaftsteuerrechts in besonderer Weise als ständige Bedrohung empfinden müssen, die bis hin zur Existenzvernichtung führen kann, wäre es wünschenswert, wenn dieses veraltete, unternehmensfeindliche, bürokratische und für Staat wie Wirtschaft völlig unwirtschaftliche Gesetzesrelikt endgültig abgeschafft würde".
Das Manuskript des Vortrages kann auf der Homepage von Rechtsanwalt Haferkorn heruntergeladen werden. Dort wird der Referent auch zukünftig über wesentliche Schritte der weiteren Entwicklung informieren.