Kreis Herford - Das Bundeskabinett hat kurz vor der Sommerpause den Entwurf für das dritte Mittelstandsentlastungsgesetz verabschiedet. Die Vorlage muss nun durch den Bundestag und den Bundesrat gehen.
Der Vorstand der Mittelstandsvereinigung Herford (MIT) hat sich in seiner letzten Sitzung mit dem Gesetzentwurf befasst und begrüßt das Vorhaben grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung. Wenn man allerdings eine echte Bürokratieentlastung für die mehr als 3 Millionen mittelständischen Unternehmen erreichen will, müssten weitere Bereiche in das Gesetz einfließen. Denn wenngleich die Vorlage 23 Maßnahmen beinhaltet, die zur Entlastung von entbehrlichen Bürokratiepflichten führt, wirkt sich dies in der Praxis leider nur für einige wenige Branchen aus.
Nach Auffassung der MIT sollten bei den weiteren Beratungen auch folgende grundsätzlichen Vorschläge aufgegriffen, gewichtet und in den Entlastungskatalog einbezogen werden: Das von der Bundesregierung bis 2011 festgelegte Bürokratieabbauziel von 25 Prozent ist als Nettoziel zu verankern. Verordnungen sollten grundsätzlich zeitlich befristet werden. Auch bestimmte Gesetze, Öffnungs- und Experimentierklauseln sollten ebenfalls befristet werden. Europäische Vorgaben sind nur in zwingend erforderlichem Umfang in deutsches Recht umzusetzen. Eine staatlich verordnete CSR (Corporate Social Responsibility - Unternehmerische Sozialverantwortung) lehnt die MIT ab. Eine Ausweitung der Europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien lehnt die MIT ebenfalls ab.
Die MIT erwartet, dass das dritte Mittelstandsentlastungsgesetz zu einer spürbaren Entlastung der mittelständischen Unternehmen von Bürokratiepflichten beiträgt, was der gesamten Volkswirtschaft zugute käme.
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