CDU im Kreis Herford kritisiert Rot-Grünes Gesetz zur Dichtheitsprüfung Herford. Die CDU im Kreis Herford hat mit Unverständnis die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Landeswassergesetzes zur Kenntnis genommen. Von der Neuregelung sind vor allem die Hausbesitzer in Wasserschutzgebieten betroffen. Alle Hausbesitzer in Trinkwasserschutzgebieten müssen jetzt zwingend eine Dichtheitsprüfung aller privaten Abwasserleitungen durchführen. Für Häuser, die vor 1965 errichteten wurden, muss bis zum 31. Dezember 2015 und für alle anderen Gebäude bis zum 31. Dezember 2020 der sog. „Kanal-TÜV“ durchgeführt werden.
„Das Gesetz ist alles andere als bürgerfreundlich. Hauseigentümer werden von Rot-Grün weiterhin unter Generalverdacht gestellt“, kritisiert Dr. Tim Ostermann, CDU-Kreisvorsitzender und Bundestagskandidat, das verabschiedete Gesetz. „Die Landesregierung gibt den „Schwarzen Peter“ an die Kommunen weiter“, so Ostermann. Denn das Gesetz ermächtigt Städte und Gemeinden, auch außerhalb von Wasserschutzgebieten die Einzelheiten der Zustands- und Funktionsfähigkeitsprüfung für alle Abwasseranlagen zu regeln. Die Verunsicherung in der Bevölkerung wird dadurch zunehmen, denn die rot-grüne Landesregierung kann weitere Trinkwasserschutzgebiete ausweisen und die Kommunen können eigene Prüfpflichten einführen. Ostermann appelliert an die Kommunen, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Herford keine ausweitenden Vorschriften zur Dichtheitsprüfung zu beschließen. Die CDU hatte vor zwei Jahren im Kreis Herford über 10.000 Unterschriften gegen die Dichtheitsprüfung gesammelt. Für die CDU ist dies ein großer Beleg dafür, dass die Menschen im Kreis Herford die zwangsverordnete Dichtheitsprüfung ablehnen. Experten hätten zudem festgestellt, dass von privaten Abwasserleitungen keine Gefahr für die Umwelt ausgehe, weswegen die generelle Pflicht zur Überprüfung eine unnötige Kostenbelastung für die Haushalte darstelle. Die CDU hat deswegen einen eigenen Gesetzentwurf im Landtag vorgelegt, der ein klares und bürgerfreundliches Konzept zur Dichtheitsprüfung vorsieht. Die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger sollte danach respektiert und eine Prüfung von privaten Abwasserkanälen nur dann durchgeführt werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass sie undicht sind. Mit dem Hinweis, dass dieses Konzept der rot-grünen Landesregierung nicht weit genug gehe, wurde der CDU-Antrag abgelehnt. Über die Dichtheitsprüfung wurde am Mittwoch im Landtag namentlich abgestimmt. „Wir haben dadurch zur Kenntnis genommen, dass auch die SPD-Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Herford die Sorgen und Befürchtungen der Menschen nicht ernst nehmen und für die rot-grüne Dichtheitsprüfung mit verantwortlich sind“, stellt Ostermann ernüchternd fest.