Frauen Union - "Wer hilft, wer unterstützt, wer pflegt mich morgen"?
Frauen Union der CDU Herford informiert sich über Maßnahmen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) und die Auswirkungen für die Stadt Herford
Die Vorsitzende der Frauen Union, Regina Schuller-Risken, konnte gleich zwei kompetente Fachleute begrüßen: Andrea Husemann, Pflegeberaterin im IKK Pflegestützpunkt Bünde, und Hans-Dieter König, Sozialer Außendienst (SAD)/Aufsuchende Pflegeberatung - Büro für Behinderten- u. Seniorenfragen – bei der Stadt Herford.
Andrea Husemann und Hans-Dieter König (stehend rechts) informieren die Gruppe der Frauen Union der CDU fachkundig über das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)Die Referenten informierten, dass von ca. 70 Mio. Versicherten ca.1,5 Mio. Pflegebedürftige ambulant und ca.700.000 stationär gepflegt werden. Weiterhin erläuterten sie den Begriff der Pflegebedürftigkeit: Es gehe um die Verrichtung des täglichen Lebens, nämlich Grundpflege und Hauswirtschaft. Geregelt ist die soziale Pflegeversicherung im Sozialgesetzbuch Teil XI, erhältlich für wenig Geld als dtv-Taschenbuch im Beck-Verlag. „Ab dem Jahr 2013 gibt es durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) einige Änderungen. Bei Pflegebedarf muss eine ausführliche Beratung stattfinden. Nach Beantragung der Pflegestufe muss der Bescheid innerhalb von 5 Wochen im Haus sein. Dauert es länger, erhält man 70,-€ für jede weitere Woche. Darüber hinaus hat man nun Anspruch auf Übersendung des Gutachtens“, so Andrea Husemann und Hans-Dieter König. Neu sei auch, dass bei einer Kurzzeitpflege das Pflegegeld hälftig weiter gezahlt werde, da man sich normalerweise ja auch dann um seine Angehörigen kümmere. Die Referenten erläuterten die Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld, die verbesserten Pflegeleistungen bei Demenz etc. Weiterhin wiesen sie auf Leistungen für Wohnumfeldverbesserungen und auf Zuschüsse für ambulant betreute Wohngruppen hin. Als Zuschläge kann es monatlich 200,- € zusätzlich zu den Leistungen geben. Die Referenten erklärten die Leistungen bei vollstätionärer Pflege und wiesen darauf hin, dass nicht nur die Pflegebedürftigen, sondern auch die Pflegenden Unterstützung bekommen. So werden für Pflegepersonen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, wenn von ihnen wöchentlich mindestens 14 Stunden gepflegt wird. Unter Pflegezeit versteht man entweder den Anspruch auf die kurzfristige Freistellung von der Arbeit bei akuter Pflegesituation, um alles zu regeln. Pflegezeit kann man auch bis zu 6 Monaten in Anspruch nehmen. Dies geht aber nur, wenn der Betrieb mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Eine Entgeltfortzahlung gibt es allerdings nicht. Darüber hinaus erklärten die Referenten die Möglichkeiten der Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson, die Unterbringung in Tagespflegeeinrichtungen, die Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen und die Kurzzeitpflege zur medizinischen Vorsorge (Kurklinik). Darüber hinaus gibt es Kurzzeitpflege für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Ferner gibt es Leistungen für technische Pflegehilfsmittel zur Erleichterung pflegerischer Maßnahmen, wie z.B. Duschhocker und Badewannenlift. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können Leistungen mit pauschal 31,- € monatlich abgerechnet werden. Verbesserungen des Wohnumfeldes durch Umbaumaßnahmen werden mit bis zu 2557,- € finanziert.
„Andrea Husemann und Hans-Dieter König haben die Auswirkungen des Gesetzes für die Praxis analysiert und uns Hinweise darüber gegeben, welche nötigen Schritte im Pflegefall anzugehen sind“, lobte die Vorsitzende der Frauen Union der CDU, Regina Schuller-Risken.