CDU-Kreisverband Herford

Organspende rettet Leben von schwerkranken Menschen

Die Organspende ist in vielen Fällen untrennbar verbunden mit dem Tod eines anderen Menschen. Darum fällt es oft schwer, sich damit auseinanderzusetzen.
Seit November 2012 wird jeder Bürger über 16 Jahren von seiner Krankenkasse gebeten, eine Entscheidung zur Organspende zu treffen. Für viele ist das nicht einfach, weil sie bisher nicht über Organspende und Transplantation aufgeklärt wurden. Diese Lücke zu füllen ist Aufgabe der Entscheidungshilfe. Mit einer Entscheidung kann man im Ernstfall seine Angehörigen entlasten. Die aktuelle Gesetzeslage nahm die Frauen Union der CDU zum Anlass sich ein  Bild davon zu machen, was Organspende für sie und für andere bedeuten kann. 
v.li.: Dr. Egbert Schlüter, Regina Schuller-Risken, Dr. André Erpenbach,  W. Gadau, M. Schütte, G. Schliebener, M. Landsmann, G. Schütte, A. Bönisch, R.Thüner, M. Maw, E. Brandtv.li.: Dr. Egbert Schlüter, Regina Schuller-Risken, Dr. André Erpenbach, W. Gadau, M. Schütte, G. Schliebener, M. Landsmann, G. Schütte, A. Bönisch, R.Thüner, M. Maw, E. Brandt
Der Transplantationsbeauftragte des Klinikums Herford, Dr. med. Egbert Schlüter, informierte über die "Richtlinie zur Umsetzung des Transplantationsgesetzes im Klinikum Herford".
„Ein Spender kann bis zu sieben Menschenleben retten. Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse, beide Nieren und der Dünndarm können nach dem Tod gespendet werden“, so Dr. Egbert Schlüter. 
„Bundesweit warten rund 12.000 schwer kranke Menschen auf eine lebensrettende Transplantation. Allein 8.000 Menschen warten auf eine Niere. Das sind etwa dreimal so viele Patienten, wie Transplantate vermittelt werden können. Die Wartezeit beträgt durchschnittlich fünf Jahre. An jedem Tag sterben im Durchschnitt drei Patienten auf der Warteliste. In Deutschland gibt es zurzeit 50 Transplantationskliniken. Laut einer aktuellen Umfrage, die im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durchgeführt wurde, fühlt sich nur die Hälfte der Bevölkerung ausreichend informiert, um eine Entscheidung treffen zu können. Es besitzen nur ca. 25 % der Bevölkerung einen Organspendeausweis“, informierte Dr. Egbert Schlüter. Der Wille des Verstorbenen zu Lebzeiten - zum Beispiel dokumentiert in einem Organspendeausweis oder durch eine vom Verstorbenen benannte Person – hat Vorrang. Ist der Wille nicht dokumentiert oder bekannt, entscheiden die nächsten Angehörigen auf der Grundlage des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen. Gibt es keine Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen, werden die Angehörigen um eine Entscheidung nach eigenem Ermessen gebeten.
„Eine Organspende könnte unser eigenes Leben, das Leben unseres Partners, unserer Kinder und Eltern, unserer Angehörigen und Freunde retten. Das sollte jeder von uns bei der Entscheidung bedenken“, sagte Regina Schuller-Risken.

Weitere Informationen über Organ- oder Gewebetransplantationen können unter www.klinikum-herford.de abgerufen werden.