Anfrage der CDU Herford Ortsunion West zum nächsten Verkehrsausschuss der Stadt Herford:
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sieht zu § 45 / Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen vor, dass in einer Gemeinde die Anordnung von Tempo 30-Zonen auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung vorzunehmen ist, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtstraßennetz festgelegt ist. Dabei ist ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des örtlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Vorfahrtstraßennetz sicher zu stellen.
Bei der Analyse der Situation in Herringhausen fiel uns hierzu auf, dass nördlich der Enger Straße keine durchgängige Vorfahrtstraße mit Verbindung zur Füllenbruchstraße ausgewiesen ist. Die Südanbindung in Richtung Diebrocker Straße ist über die Vorfahrtstraße Rüterweg gegeben.
Derzeit werden die Straßen Im Papendiek und Herringhauser Straße erheblich vom Nahverkehr frequentiert. Zusätzlich gibt es dort Durchgangsverkehre aus Richtung Oetinghausen. Hierzu wird eine Verstärkung der Verkehrslast in Richtung Herringhauser Straße zu erwarten sein, sobald der neue Lebensmittelmarkt gegenüber der Enger Str. 158-160 eröffnet hat. Aktuelle Verkehrszahlen liegen der Verwaltung aufgrund der LEH-Neubauplanung vor.
Hierzu möchten wir folgende Fragen stellen:
Welche Straßen sind laut städtischer Verkehrsplanung in Herringhausen als Vorfahrtstraßen vorgesehen?
Wie beurteilt die Verwaltung die fehlende Ausweisung einer Vorfahrtstraße nördlich der Enger Straße in Bezug auf die Bestimmungen der VwV-StVO zu § 45 StVO ?
Welche Straße wird für die Ausweisung als innerörtliche Vorfahrtstraße nördlich der Enger Straße vorgeschlagen?
Herford, den 03.03.2015
CDU Herford Ortsunion West