CDU-Kreisverband Herford

Anfrage der CDU Herford Ortsunion West zum nächsten Verkehrsausschuss der Stadt Herford:

Verkehrsplanung im westlichen Stadtgebiet

 Vor dem Hintergrund der demnächst anstehenden Neueröffnung eines Lebensmittelmarktes (LEH -Vollsortimenters) an der Engerstraße/Kreuzung Herringhauser Traße bitten wir um Überprüfung und Offenlegung der Vorfahrtstraßenplanung für den Stadtteil Herringhausen. Das Stadtgebiet in Herringhausen hat sich in den letzten Jahrzehnten stark als Wohngebiet mit einem bedeutenden, nördlich angrenzendem Industriegebiet entwickelt. Hierzu wurden viele Nebenstraßen als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Gleichzeitig gibt es entlang der Enger Straße einige Betriebe und Einrichtungen der örtlichen Nahversorgung, die einen erheblichen Personennahverkehr anziehen.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sieht zu § 45 / Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen vor, dass in einer Gemeinde die Anordnung von Tempo 30-Zonen auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung vorzunehmen ist, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtstraßennetz festgelegt ist. Dabei ist ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des örtlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Vorfahrtstraßennetz sicher zu stellen.

Bei der Analyse der Situation in Herringhausen fiel uns hierzu auf, dass nördlich der Enger Straße keine durchgängige  Vorfahrtstraße mit Verbindung zur Füllenbruchstraße ausgewiesen ist. Die Südanbindung in Richtung Diebrocker Straße ist über die Vorfahrtstraße Rüterweg gegeben.

Derzeit werden die Straßen Im Papendiek und Herringhauser Straße erheblich vom Nahverkehr frequentiert. Zusätzlich gibt es dort Durchgangsverkehre aus Richtung Oetinghausen. Hierzu wird  eine Verstärkung der Verkehrslast in Richtung Herringhauser Straße zu erwarten sein, sobald der neue Lebensmittelmarkt gegenüber der Enger Str. 158-160 eröffnet hat. Aktuelle Verkehrszahlen liegen der Verwaltung aufgrund der LEH-Neubauplanung vor.

Hierzu möchten wir folgende Fragen stellen:

Welche Straßen sind laut städtischer Verkehrsplanung in Herringhausen als Vorfahrtstraßen vorgesehen?

 

Wie beurteilt die Verwaltung die fehlende Ausweisung einer Vorfahrtstraße nördlich der Enger Straße in Bezug auf die Bestimmungen der VwV-StVO zu § 45 StVO ?

 

Welche Straße wird für die Ausweisung als innerörtliche Vorfahrtstraße nördlich der Enger Straße vorgeschlagen?

 

Herford, den 03.03.2015

CDU Herford Ortsunion West